HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wichtige Informationen
Das hängt ganz vom Familienstand des Verstorbenen ab. Bei ledigen Verstorbenen werden Geburtsurkunde und Personalausweis (falls dieser nicht vorliegt, dann genügt auch eine Meldebestätigung) verlangt. War der Verstorbene verheiratet, muss auch die Heiratsurkunde vorgelegt werden. Bei Geschiedenen ist zudem ein rechtskräftiges Scheidungsurteil nötig. War der Verstorbene verwitwet, so ist auch die Sterbeurkunde des Ehepartners vorzulegen. Alle Dokumente werden für die Bestattung im Original benötigt und danach an Sie zurückgegeben. Der Personalausweis wird in der Regel vom Standesamt eingezogen und vernichtet.
Die Menge der Angaben gewährleistet, dass von Anfang an alles mit rechten Dingen zugeht.
Dazu sammelt der Auftrag die Angaben zum Auftraggeber im ersten und die zum Verstorbenen im zweiten Teil.
Der erste Teil stellt anhand der erhobenen Daten sicher, dass es sich bei dem Auftraggeber auch tatsächlich um den Bestattungspflichtigen handelt. Der deutlich umfassendere zweite Teil sammelt alle für das Standesamt notwendigen Angaben zum Verstorbenen. Der Auftrag wird dann, zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten, beim Standesamt vorgelegt. Selbstverständlich werden alle erhobenen Daten vertraulich behandelt und nur für diesen vertraglich vereinbarten Zweck verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Das ist individuell verschieden. Als Anhaltspunkt mag die folgende Übersicht dienen: Je eine Sterbeurkunde für die eigenen Unterlagen, für das Nachlassgericht, für jede Bank, auf der ein Konto aufzulösen ist, und für jede Versicherung, bei der ein Vertrag zu kündigen ist. Für alle sonstigen Kündigungen (Wohnung, Telefon, Strom, etc.) reicht üblicherweise eine Kopie der Sterbeurkunde aus.


